Ordination Dr. Martin Lang · 1010 Wien

FAQ – Ihre Fragen,
unsere Antworten.

Von der Terminvereinbarung über die Krankmeldung bis zur Kostenerstattung: Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen rund um Ihren Besuch in unserer Ordination.

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Sie haben ein persönliches Anliegen? Gerne helfen wir Ihnen bei Ihrem Termin weiter.

Häufig gestellte Fragen

Kann ich ohne Termin in die Ordination kommen?

Grundsätzlich nicht. Damit wir uns ausreichend Zeit für Ihr Anliegen nehmen können, ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich. Ihren Wunschtermin können Sie bequem online buchen. Bei akuten Beschwerden kontaktieren Sie uns bitte telefonisch, damit wir die kurzfristigen Möglichkeiten abklären können.

Wie viel erstattet die ÖGK bei einem Wahlarzt?

Die Österreichische Gesundheitskasse erstattet grundsätzlich 80 % des entsprechenden Kassentarifs – nicht 80 % des tatsächlich bezahlten Honorars. Die konkrete Rückerstattung hängt von den erbrachten Leistungen und den Voraussetzungen Ihrer Versicherung ab.

Was ist der Unterschied zwischen Kassenarzt und Wahlarzt?

Während Kassenärzte direkt mit der Sozialversicherung abrechnen, bezahlen Sie bei Wahlärzten zunächst selbst und können anschließend eine teilweise Kostenerstattung beantragen.

Kann mich mein Hausarzt rückwirkend krankschreiben?

Eine rückwirkende Krankmeldung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich, jedoch nicht automatisch. Bei einer Rückdatierung um mehr als einen Tag ist eine Anerkennung durch den Medizinischen Dienst der ÖGK erforderlich. Kontaktieren Sie uns daher möglichst am ersten Tag Ihrer Erkrankung.

Kann ich eine Krankmeldung online bekommen?

Grundsätzlich nicht. Eine Krankmeldung setzt immer eine ärztliche Beurteilung voraus.

Kann ich ein Rezept ohne Arztbesuch bekommen?

Bei bereits bekannten Erkrankungen und regelmäßig benötigten Medikamenten kann eine Rezeptausstellung unter Umständen auch ohne erneuten persönlichen Besuch möglich sein. Ob dies medizinisch sinnvoll ist, wird individuell beurteilt. Vor einer Erstverschreibung ist immer ein persönlicher Termin in unserer Ordination notwendig. Von uns verordnete Dauermedikation kann in weiterer Folge online verordnet werden.

Wie funktioniert das elektronische Rezept in Österreich?

Mit dem e-Rezept wird Ihre Verschreibung digital im e-card-System gespeichert. Sie können das Medikament anschließend in der Apotheke mit Ihrer e-card oder dem Rezeptcode abholen.

Muss ich für eine Blutabnahme nüchtern sein?

Das hängt davon ab, welche Blutwerte untersucht werden. Für bestimmte Untersuchungen, beispielsweise den Nüchternblutzucker, sollten Sie acht bis zwölf Stunden vorher nichts essen. Wasser ist grundsätzlich erlaubt. Wir informieren Sie gerne vorab über die richtige Vorbereitung.

Kann ich beim Hausarzt ein großes Blutbild machen lassen?

Ein großes Blutbild kann bei entsprechender medizinischer Indikation veranlasst werden. Welche weiteren Laborwerte sinnvoll sind, besprechen wir individuell anhand Ihrer Beschwerden und gesundheitlichen Vorgeschichte.

Was kostet eine Blutuntersuchung beim Hausarzt?

Die Kosten richten sich nach Art und Umfang der gewünschten Laboruntersuchungen. Medizinisch notwendige Untersuchungen können unter bestimmten Voraussetzungen von der Krankenversicherung übernommen werden. Bei privat zu bezahlenden Leistungen informieren wir Sie gerne vorab über die zu erwartenden Kosten.

Welche Impfungen kann mein Hausarzt durchführen?

Hausärzte sind wichtige Ansprechpartner für Impfberatung und Schutzimpfungen, etwa gegen Tetanus, FSME, Influenza oder Pneumokokken. Welche Impfungen für Sie empfohlen werden, hängt unter anderem von Ihrem Alter, Gesundheitszustand und bisherigen Impfschutz ab. Gerne beraten wir Sie anhand des aktuellen österreichischen Impfplans.

Kann mein Hausarzt ein ärztliches Attest ausstellen?

Ja, Hausärzte können ärztliche Atteste und medizinische Bestätigungen ausstellen, sofern die erforderliche medizinische Beurteilung möglich ist. Je nach Verwendungszweck kann dafür eine Untersuchung notwendig sein. Bitte teilen Sie uns vorab mit, wofür Sie die Bestätigung benötigen.

Kann ich mit der e-card zum Wahlarzt gehen?

Ja, selbstverständlich können Sie Ihre e-card zum Termin mitbringen. Anders als bei einem Kassenarzt wird die Behandlung jedoch nicht direkt über die e-card abgerechnet. Sie bezahlen das Honorar zunächst selbst und können anschließend eine teilweise Rückerstattung bei Ihrer Krankenversicherung beantragen.

Wie reiche ich eine Wahlarztrechnung bei der ÖGK ein?

Sofern Sie bei der ÖGK versichert sind, übernehmen wir gerne die Einreichung der Honorarnote direkt für Sie. Alternativ kann dies auch selbstständig unkompliziert online über das Portal „Meine ÖGK“ oder die gleichnamige App erfolgen. Dafür benötigen Sie die bezahlte Honorarnote sowie einen Zahlungsnachweis. In beiden Fällen prüft die ÖGK anschließend Ihren Anspruch auf Kostenerstattung und überweist den entsprechenden Betrag auf Ihr Konto.

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