FAQ - Ihre Fragen, unsere Antworten
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Nein, damit wir uns ausreichend Zeit für Ihr Anliegen nehmen können, ist eine vorherige Terminvereinbarung. Ihren Wunschtermin können Sie bequem online buchen. Bei akuten Beschwerden kontaktieren Sie uns bitte telefonisch, damit wir die kurzfristigen Möglichkeiten abklären können.
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Die Österreichische Gesundheitskasse erstattet grundsätzlich 80 % des entsprechenden Kassentarifs – nicht 80 % des tatsächlich bezahlten Honorars. Die konkrete Rückerstattung hängt von den erbrachten Leistungen und den Voraussetzungen Ihrer Versicherung ab.
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Während Kassenärzte direkt mit der Sozialversicherung abrechnen, bezahlen Sie bei Wahlärzten zunächst selbst und können anschließend eine teilweise Kostenerstattung beantragen.
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Eine rückwirkende Krankmeldung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich, jedoch nicht automatisch. Bei einer Rückdatierung um mehr als einen Tag ist eine Anerkennung durch den Medizinischen Dienst der ÖGK erforderlich. Kontaktieren Sie uns daher möglichst am ersten Tag Ihrer Erkrankung.
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Nein, eine Krankmeldung setzt immer eine ärztliche Beurteilung voraus.
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Bei bereits bekannten Erkrankungen und regelmäßig benötigten Medikamenten kann eine Rezeptausstellung unter Umständen auch ohne erneuten persönlichen Besuch möglich sein. Ob dies medizinisch sinnvoll ist, wird individuell beurteilt. Vor einer Erstverschreibung ist immer ein persönlicher Termin in unserer Ordination notwendig. Von uns verordnete Dauermedikation kann in weiterer Folge online verordnet werden.
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Mit dem e-Rezept wird Ihre Verschreibung digital im e-card-System gespeichert. Sie können das Medikament anschließend in der Apotheke mit Ihrer e-card oder dem Rezeptcode abholen.
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Das hängt davon ab, welche Blutwerte untersucht werden. Für bestimmte Untersuchungen, beispielsweise den Nüchternblutzucker, sollten Sie acht bis zwölf Stunden vorher nichts essen. Wasser ist grundsätzlich erlaubt. Wir informieren Sie gerne vorab über die richtige Vorbereitung.
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Ein großes Blutbild kann bei entsprechender medizinischer Indikation veranlasst werden. Welche weiteren Laborwerte sinnvoll sind, besprechen wir individuell anhand Ihrer Beschwerden und gesundheitlichen Vorgeschichte.
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Die Kosten richten sich nach Art und Umfang der gewünschten Laboruntersuchungen. Medizinisch notwendige Untersuchungen können unter bestimmten Voraussetzungen von der Krankenversicherung übernommen werden. Bei privat zu bezahlenden Leistungen informieren wir Sie gerne vorab über die zu erwartenden Kosten.
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Hausärzte sind wichtige Ansprechpartner für Impfberatung und Schutzimpfungen, etwa gegen Tetanus, FSME, Influenza oder Pneumokokken. Welche Impfungen für Sie empfohlen werden, hängt unter anderem von Ihrem Alter, Gesundheitszustand und bisherigen Impfschutz ab. Gerne beraten wir Sie anhand des aktuellen österreichischen Impfplans.
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Ja, Hausärzte können ärztliche Atteste und medizinische Bestätigungen ausstellen, sofern die erforderliche medizinische Beurteilung möglich ist. Je nach Verwendungszweck kann dafür eine Untersuchung notwendig sein. Bitte teilen Sie uns vorab mit, wofür Sie die Bestätigung benötigen.